Das können Sie vom Notar erwarten

Er unterstützt Sie gerne in allen Fragen der Vertragsgestaltung sowie der Gestaltung sonstiger Rechtsgeschäfte als unparteiischer sowie unabhängiger Berater.

Zu den täglichen Aufgaben des Notars gehört die Gestaltung, Beurkundung und Beglaubigung in den Bereichen

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht
  • und weiteren Spezialgebieten

Daher finden Sie im Notar und seinem Büro den richtigen Ansprechpartner insbesondere für:

  • Kaufverträge für Grundstücke und Wohnungseigentum
  • Testament
  • Erbvertrag
  • GmbH-Gründung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Ehevertrag
  • Handelsregestisteranmeldung
  • Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen

 

In allen genannten Gebieten kann der Notar auch beraten.

Wünschen Sie im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen eine parteiliche Beratung, so geschieht dies in der Funktion als Anwalt. Weiter Informationen finden Sie unter dem Bereich Rechtsgebiete.

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